Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Sie benötigen keine Überweisung.

In Privatpraxen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in Einzelfällen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. In welchem Umfang die Kasse die Kosten trägt, kann jedoch von ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängen. Informieren Sie sich deshalb vorher bei Ihrer Kasse. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

PDF Checkliste für Privatversicherte

Beihilfe

Die Beihilfe erstattet in der Regel fünf probatorische Sitzungen. Weitere Sitzungen müssen beantragt werden. Je nach Versicherungsvertrag kann ein Eigenanteil für Sie anfallen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Es kann sinnvoll sein, eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu zahlen, wenn zum Beispiel keine psychische Störung von Krankheitswert vorliegt, eine Unterstützung durch eine Psychotherapeutin aber trotzdem notwendig erscheint. In diesem Fall fallen die Formalitäten der Antragstellung weg. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).